Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag mit der König Otto Hotel GmbH
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern und Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs 1 Satz 2 BGB abbedungen
(kein Sonderkündigungsrecht des Kunden im Falle der verweigerten
Zustimmung)wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
schriftlich vereinbart ist.
§2 Vertragsabschluß, -partner; Verjährung
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Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
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Vertragspartner sind die König Otto Hotel GmbH, Henkestraße 56, 91054 Erlangen,
nachfolgend Hotel, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
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Alle Ansprüche gegen das Hotel, die der Kenntnis abhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist unterliegen, verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem Beginn (§199 Abs. 1 BGB); Schadensansprüche verjähren Kenntnis
unabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht
bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
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Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis 18.00 Uhr
bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
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Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene
Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne
gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung
sechs Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um fünf Prozent anheben.
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Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
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Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung
zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Bei überfälligen
Rechnungen behält es sich das Hotel vor, den säumigen Betrag von der
Garantiekreditkarte abzubuchen.
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Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
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Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
§4 Rücktritt des Kunden
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Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung.
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Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zu Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von
ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
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Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
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Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht
der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene
Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
§ 5 Rücktritt des Hotels
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Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
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Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzt angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so
ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
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Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
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Zimmer unter irreführender oder falsche Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
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Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
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Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechtes
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.
§ 6 Zimmerbereitstellung
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Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
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Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen.
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Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei
dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden
entstanden ist.
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Kinder sind im Zimmer ihrer Eltern bis 12 Jahre kostenfrei. In diesem Fall
gelten Zusatzleistungen, welche im Zimmerpreis enthalten sind (z.B. Frühstück)
nicht für mitreisende Kinder. Die Mitnahme von Tieren bedarf der ausdrücklichen
vorhergehenden Zustimmung des Hotels.
§7 Haftung des Hotels
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Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,--
sowie für Geld und Wertgegenstände bis € 800,00. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Ziffer 1 Sätze 2
bis 4 entsprechend.
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Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
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Liegengebliebene Gegenstände werden für die Dauer von 3 Monaten verwahrt. Auf
Wunsch werden diese zu Lasten des Empfängers versandt. Nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist werden Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben,
dem örtlichen Fundbüro übergeben.
§8 Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform und der
ausdrücklichen Bezugnahme auf den Vertrag oder die Geschäftsbedingungen; dies
gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist Erlangen.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Erlangen. Sofern
ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Erlangen.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch
eine dem wirtschaftliche Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung
entsprechende Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
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Für Veranstaltungen gelten gesonderte AGB.
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